Ostseezauber im Licht des Nordens
Helsinki und Tallinn & die Inselwelten von Saaremaa und Muhu
Erleben Sie eine stimmungsvolle Reise zu den schönsten Höhepunkten Finnlands und Estlands.
Zwischen maritimen Hauptstädten, mittelalterlichen Städtchen und ursprünglicher Inselwelt entfaltet sich der besondere Zauber des Nordens – geprägt vom einzigartigen Licht über dem Meer, weiten Küstenlandschaften sowie einer faszinierenden Verbindung aus Geschichte, Kultur und Natur.
Die Reise beginnt in Helsinki, wo skandinavisches Design, elegante Architektur und maritimes Hafenflair eine unverwechselbare Atmosphäre schaffen. Ein Ausflug in die historische Stadt Porvoo mit ihren verwinkelten Gassen und den berühmten roten Speicherhäusern am Flussufer bildet einen stimmungsvollen Auftakt im Licht des Nordens.
Über die Ostsee erreichen Sie Tallinn mit seiner UNESCO-geschützten Altstadt, deren Türme, Gassen und historischen Kaufmannshäuser zu den eindrucksvollsten mittelalterlichen Stadtbildern Europas zählen.
Ein weiterer Höhepunkt ist Saaremaa, die größte Insel Estlands. Sie begeistert mit unberührter Natur, Wacholderheiden, traditionellen Windmühlen, eindrucksvollen Steilküsten und einer entschleunigten Lebensart fernab des Massentourismus.
Zum Abschluss erwartet Sie der charmante Kurort Haapsalu mit historischen Holzhäusern, mächtiger Bischofsburg und eleganter Uferpromenade – ein stimmungsvoller Ausklang Ihrer Reise.
Lassen Sie sich verzaubern vom faszinierenden Zusammenspiel aus Städteerlebnis, Inselnatur und nordischer Lebensart – und erleben Sie den einzigartigen Ostseezauber im Licht des Nordens.
- Fantastische Städtekombination von Helsinki und Tallinn
- Die ursprüngliche Inselwelt Estlands auf Muhu und Saaremaa
- Historische Städte abseits bekannter Wege: Porvoo und Haapsalu
- Beliebte Reisetermine zum einzigartigen Licht des nordischen Sommers und Spätsommers
- Halbpension inklusive
Programm
1. Tag: Anreise nach Helsinki - Freizeit
Heute fliegen Sie in die finnische Hauptstadt Helsinki, das mit modernem Design, maritimem Flair und der besonderen Atmosphäre des Nordens begeistert.
Nach der Ankunft am Flughafen werden Sie von Ihrer örtlichen, deutschsprechenden Reiseleitung herzlich empfangen und fahren gemeinsam zu Ihrem Hotel. Je nach Ankunftszeit verbleibt noch etwas Freizeit, um individuell oder gemeinsam mit Ihrer sz-Reisebegleitung erste Eindrücke von Helsinki zu sammeln.
Am Abend genießen Sie gemeinsam mit Ihren Mitreisenden ein Abendessen in einem Restaurant in der Stadt.
2. Tag: Stadtrundfahrt in Helsinki – Ausflug nach Porvoo
Nach dem Frühstück entdecken Sie bei einer Stadtrundfahrt die schönsten Seiten Helsinkis. Die finnische Hauptstadt verbindet eindrucksvoll moderne Architektur mit nordischer Gelassenheit und maritimem Flair. Zu den Höhepunkten zählen der Hafen, der elegante Senatsplatz mit der imposanten Domkirche, die zentrale Mannerheimstraße, das Parlamentsgebäude, die Finlandia-Halle sowie das berühmte Sibelius-Denkmal, das dem großen finnischen Komponisten gewidmet ist.
Anschließend besuchen Sie die außergewöhnliche Felsenkirche (Temppeliaukio-Kirche), die direkt in den Granitfelsen gebaut wurde und mit ihrer einzigartigen Akustik beeindruckt. Ein weiterer architektonischer Höhepunkt ist die moderne Zentralbibliothek Oodi, ein Symbol des zeitgenössischen Finnlands und beliebter Treffpunkt der Helsinkier.
Nach Zeit zur individuellen Mittagspause unternehmen Sie am Nachmittag einen Ausflug in die charmante Stadt Porvoo. Sie zählt zu den ältesten Städten Finnlands und begeistert mit ihrer liebevoll erhaltenen Altstadt. Bei einem Rundgang schlendern Sie durch verwinkelte Kopfsteinpflastergassen, vorbei an bunten Holzhäusern und den berühmten roten Speicherhäusern am Flussufer, die zu den bekanntesten Fotomotiven des Landes gehören. Am späten Nachmittag kehren Sie in Ihr Hotel nach Helsinki zurück.
3. Tag: Fährüberfahrt nach Tallinn – Orientierende Stadtrundfahrt
Nach dem Frühstück erfolgt der Transfer zum Fährhafen. Dort verabschieden Sie sich von Ihrer finnischen Reiseleitung und gehen an Bord der Fähre* nach Estland.
Während der etwa zweistündigen Überfahrt genießen Sie schöne Ausblicke auf die Inselwelt der Ostsee und das weite Meer im Licht des Nordens.
Am Hafen von Tallinn werden Sie von Ihrer deutschsprechenden estnischen Reiseleitung herzlich empfangen. Anschließend unternehmen Sie eine erste orientierende Stadtrundfahrt, die Ihnen die unterschiedlichen Gesichter der estnischen Hauptstadt näherbringt.
Zu den Höhepunkten zählen die berühmte Sängerwiese, Schauplatz der großen estnischen Liederfeste und Symbol der nationalen Identität, sowie der weitläufige Kadriorg-Park mit seinen eleganten Alleen und historischen Anlagen. Danach entdecken Sie das kreative und moderne Tallinn: Im bohemischen Kreativzentrum Telliskivi erwarten Sie ehemalige Industriegebäude, die heute zahlreiche Ateliers, Designstudios, Galerien und gemütliche Cafés beherbergen. Auch das charmante Viertel Kalamaja mit seiner liebevoll erhaltenen Holzhäuserarchitektur vermittelt einen Eindruck vom authentischen Tallinn abseits der klassischen Sehenswürdigkeiten.
Den Abschluss bildet das moderne Hafenquartier Noblessner, das sich in den vergangenen Jahren zu einem der spannendsten Stadtentwicklungsprojekte Estlands mit Marinas, Restaurants, Kultur- und Freizeitangeboten entwickelt hat.
Am Nachmittag erreichen Sie dann Ihr Hotel in Tallinn und können die Zeit bis zum Abendessen entspannen oder auf eine erste Entdeckungstour in die Stadt gehen.
*Hinweis: Die Fährüberfahrt erfolgt als Passagier zu Fuß (ohne Bus, individuelle Gepäckmitnahme) und gemeinsam mit Ihrer sz-Reisebegleitung.
4. Tag: Altstadtrundgang in Tallinn – Freizeit am Nachmittag
5. Tag: Fahrt auf die Inseln Muhu und Saaremaa – Besuch des Meteoritenkraters Kaali – Stadtrundgang Kuressaare
6. Tag: Besichtigung der Bischofsburg Kuressaare - Inselrundfahrt auf Saaremaa
7. Tag: Fährüberfahrt – Stadtrundgang Haapsalu mit Besichtigung der Bischofsburg – Weiterfahrt nach Tallinn
8. Tag: Rückreise nach Hause
Heute heißt es Abschied nehmen und Sie werden zum Flughafen gebracht*.
Mit vielen Eindrücken und Erinnerungen an eine Reise voller Kultur und Natur treten Sie den Rückflug an und kehren nach Hause zurück.
*Hinweis: je nach Rückflugzeit verbleibt etwas freie Zeit in Tallinn zur individuellen Gestaltung. Gern bietet Ihnen auch Ihre sz-Reisebegleitung etwas zur Freizeitgestaltung an.
Beförderung
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Helsinki und zurück ab Tallinn in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen
- Transfer zum Hafen Helsinki
- Fährüberfahrt von Helsinki nach Tallinn
- Fährüberfahrten Virtsu – Kaivast – Virtsu
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotels & Verpflegung
- 2 Übernachtungen im 4*-Hotel Sokos Albert in Helsinki
- 3 Übernachtungen im 3*-Hotel Tallink Express in Tallinn
- 2 Übernachtungen4*-Hotel Arensburg in Kuressaare
- 7 x Frühstück
- 7 x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
- Ausflüge: Porvoo, Insel Muhu
- Stadtrundfahrten/-gänge: Helsinki, Porvoo, Tallinn, Kuressaare, Haapsalu
- Inselrundfahrt Saaremaa mit Windmühlen von Angla und Steilküste Panga Pank
- Besichtigungen: Meteoritenkrater Kaali
- Eintritte: Felsenkirche, Oodi-Bibliothek, Bischofsburg Kuressaare
Zusätzlich inklusive
- 1 Reisetaschenbuch p. Buchung
- Örtliche Reiseleitung: 1.-8. Tag
(nicht auf der Fähre Helsinki-Tallinn) - sz-Reisebegleitung
Zielland
Estland
Allgemeine Informationen
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Talinn |
| National- und Amtssprache: | Estnisch |
| Währungscode: | EUR |
| Internationale Vorwahl: | +372 |
| Polizei: | 112 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen & Trinken
Essen
- Die Küche Estlands ist stark von der skandinavischen, russischen und deutschen Küche beeinflusst
- Häufig verwendete Lebensmittel: Sauerkraut, Kartoffeln, Milchprodukte, Fisch, Waldfrüchte und Pilze
Landestypische Gerichte
- Verivorst → Nationalgericht, Blutwurst serviert mit Sauerkraut
- Taidetud Basikarind → gefüllter Kalbsbraten
- Sult → Kalbs- und Schweinefleisch in Aspik
- Rossolye → eingelegter Hering mit Kartoffeln und Zwiebeln
- Kilud → Nationalfisch, gewürzter Strömling
- Seljanka → Suppe aus Fleisch und Wurst mit sauren Gurken, Zwiebeln, saurer Sahne und anderem Gemüse
Getränke
- Kaffee
- Saku → beliebteste Biersorte, gibt es in hell und dunkel
- Viru Valge → estländischer Vodka
- Kali → limonadenähnliches Getränk
- Vana Tallin → estländischer Likör
- Verschiedene Milchgetränke wie Kefir und Buttermilch
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Fortbewegung
Infrastruktur
- Die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In Talinn gibt es öffentlichen Nahverkehr
- Taxis sind vorhanden und preiswert
- Es gibt sowohl Flug-, Eisenbahn als auch Fährverbindungen
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Es besteht auch tagsüber eine Lichtpflicht für alle PKWs und Straßenfahrzeuge
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Touristen sollten die Kultur und Geschichte des Landes respektieren
Trinkgelder
| Restaurant: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
| Hotel: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
| Taxi: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Finnland
Allgemeine Informationen
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Helsinki |
| National- und Amtssprache: | Finnisch, Schwedisch |
| Währungscode: | EUR |
| Internationale Vorwahl: | +358 |
| Polizei: | 112 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen & Trinken
Essen
- Die Landesküche ist stark von der schwedischen und russischen Küche beeinflusst
- Es ist üblich, sich ein Glas Milch zum Essen zu bestellen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Kartoffeln, Roggenbrot, Fisch und verschiedene Fleischsorten, Milch und Butter
Landestypische Gerichte
- Karelische Pirogge (Karjalanpiirakka) → ein kleines Gebäck aus Roggenmehl, das mit Kartoffeln, Möhren und Reis gefüllt ist
- Kalakukko → ein größeres Gebäck mit Fisch gefüllt - traditionell mit dem Muikko, einem kleinen hering-ähnlichen Fisch
- Korvapuusti → Zimtbrötchen
- Grillimakkara → eine beliebte finnische Grillwurst
- Silli ja uudet perunat → neue Kartoffeln mit Hering und Buttermilchsauce
Getränke
- Kaffee
- Beerenliköre
- Finnischer Vodka → sehr beliebt
- Wein → der einheimische Wein wird aus Beeren hergestellt
- Kotikalja → finnisches Bier
- Internationale Softdrinks
Fortbewegung
Infrastruktur
- Ein Inlandsflugnetz ist vorhanden
- Es gibt ein gutes öffentliches Verkehrssystem, Eisenbahnen und Busverbindungen
- Das Straßennetzwerk ist gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei bestimmten Anlässen sollte man bevor man trinkt abwarten, bis der Gastgeber "Kippis" oder "Skol" sagt (bedeutet "Prost")
Trinkgelder
| Restaurant: | 10-15% |
| Hotel: | Unüblich. Gepäckservice: kleines Trinkgeld. Zimmerservice: Nur wenn man der Servicekraft besonders viel Arbeit gemacht hat |
| Taxi: | Keine Erwartungshaltung, aber man kann aufrunden oder ein paar Münzen geben |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Versorgung in Finnland ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Infos zur Einführung von Medikamenten: https://tulli.fi/en/private-persons/importrestrictions/medicines
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
- Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen
- Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen, Taxis und Limousinen) verboten, wird aber meistens toleriert, solange dabei nicht die öffentliche Ordnung gestört wird (z.B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen)
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Finnland
Allgemeine Informationen
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Helsinki |
| National- und Amtssprache: | Finnisch, Schwedisch |
| Währungscode: | EUR |
| Internationale Vorwahl: | +358 |
| Polizei: | 112 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen & Trinken
Essen
- Die Landesküche ist stark von der schwedischen und russischen Küche beeinflusst
- Es ist üblich, sich ein Glas Milch zum Essen zu bestellen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Kartoffeln, Roggenbrot, Fisch und verschiedene Fleischsorten, Milch und Butter
Landestypische Gerichte
- Karelische Pirogge (Karjalanpiirakka) → ein kleines Gebäck aus Roggenmehl, das mit Kartoffeln, Möhren und Reis gefüllt ist
- Kalakukko → ein größeres Gebäck mit Fisch gefüllt - traditionell mit dem Muikko, einem kleinen hering-ähnlichen Fisch
- Korvapuusti → Zimtbrötchen
- Grillimakkara → eine beliebte finnische Grillwurst
- Silli ja uudet perunat → neue Kartoffeln mit Hering und Buttermilchsauce
Getränke
- Kaffee
- Beerenliköre
- Finnischer Vodka → sehr beliebt
- Wein → der einheimische Wein wird aus Beeren hergestellt
- Kotikalja → finnisches Bier
- Internationale Softdrinks
Fortbewegung
Infrastruktur
- Ein Inlandsflugnetz ist vorhanden
- Es gibt ein gutes öffentliches Verkehrssystem, Eisenbahnen und Busverbindungen
- Das Straßennetzwerk ist gut ausgebaut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei bestimmten Anlässen sollte man bevor man trinkt abwarten, bis der Gastgeber "Kippis" oder "Skol" sagt (bedeutet "Prost")
Trinkgelder
| Restaurant: | 10-15% |
| Hotel: | Unüblich. Gepäckservice: kleines Trinkgeld. Zimmerservice: Nur wenn man der Servicekraft besonders viel Arbeit gemacht hat |
| Taxi: | Keine Erwartungshaltung, aber man kann aufrunden oder ein paar Münzen geben |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Versorgung in Finnland ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Infos zur Einführung von Medikamenten: https://tulli.fi/en/private-persons/importrestrictions/medicines
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
- Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen
- Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen, Taxis und Limousinen) verboten, wird aber meistens toleriert, solange dabei nicht die öffentliche Ordnung gestört wird (z.B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen)
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Estland
Allgemeine Informationen
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Talinn |
| National- und Amtssprache: | Estnisch |
| Währungscode: | EUR |
| Internationale Vorwahl: | +372 |
| Polizei: | 112 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC +2 OEZ UTC +3 OESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen & Trinken
Essen
- Die Küche Estlands ist stark von der skandinavischen, russischen und deutschen Küche beeinflusst
- Häufig verwendete Lebensmittel: Sauerkraut, Kartoffeln, Milchprodukte, Fisch, Waldfrüchte und Pilze
Landestypische Gerichte
- Verivorst → Nationalgericht, Blutwurst serviert mit Sauerkraut
- Taidetud Basikarind → gefüllter Kalbsbraten
- Sult → Kalbs- und Schweinefleisch in Aspik
- Rossolye → eingelegter Hering mit Kartoffeln und Zwiebeln
- Kilud → Nationalfisch, gewürzter Strömling
- Seljanka → Suppe aus Fleisch und Wurst mit sauren Gurken, Zwiebeln, saurer Sahne und anderem Gemüse
Getränke
- Kaffee
- Saku → beliebteste Biersorte, gibt es in hell und dunkel
- Viru Valge → estländischer Vodka
- Kali → limonadenähnliches Getränk
- Vana Tallin → estländischer Likör
- Verschiedene Milchgetränke wie Kefir und Buttermilch
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Fortbewegung
Infrastruktur
- Die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In Talinn gibt es öffentlichen Nahverkehr
- Taxis sind vorhanden und preiswert
- Es gibt sowohl Flug-, Eisenbahn als auch Fährverbindungen
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Es besteht auch tagsüber eine Lichtpflicht für alle PKWs und Straßenfahrzeuge
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Touristen sollten die Kultur und Geschichte des Landes respektieren
Trinkgelder
| Restaurant: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
| Hotel: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
| Taxi: | unüblich, kann nach eigenem Ermessen gegeben werden |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Länder-Information
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Gut zu Fuß:
Bei dieser Reise werden u.a. längere Strecken gelaufen. Sie sollten also "gut zu Fuß" sein. Wir empfehlen Ihnen außerdem bequeme und feste Schuhe für diese Ausflüge.
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis zu den Ausflügen:
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Ostseezauber im Licht des Nordens
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 15
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und wählen Sie die gewünschte Versicherung aus.
Wir werden Sie vor der Buchung zu den Konditionen beraten.
Hier finden Sie vorab eine aktuelle Tarifübersicht.
Die Versicherungskosten sind abhängig vom Reisepreis pro Person. Bei Versicherungskosten über 200 € pro Person müssen Reisekunden seit Februar 2018 den gewünschten Reiseschutz direkt bei der ERGO buchen. Nach Abschluss der Reisebuchung können Sie hier Ihre Versicherung hinzubuchen.

