Silvester in Südafrika
15-Gänge-Silvester-Dinner mit Live Musik
Während in Deutschland die Tage kurz sind, die Temperaturen sinken und der Winter das Jahr ausklingen lässt, beginnt am anderen Ende der Welt die schönste Reisezeit: Südafrika empfängt Sie mit warmen Sommertagen, blauem Himmel und einer Atmosphäre voller Lebensfreude. Genau jetzt zeigt sich das Land von seiner strahlendsten Seite – ideal, um den Jahreswechsel einmal ganz anders zu erleben.
Kapstadt begeistert mit seiner einzigartigen Lage zwischen Atlantik und Tafelberg und zählt zu den faszinierendsten Städten der Welt. Entlang der spektakulären Kap-Halbinsel erwarten Sie dramatische Küsten, feinsandige Strände und Ausblicke, die lange im Gedächtnis bleiben.
Weiter geht es in die Weiten der Kleinen Karoo und entlang der berühmten Garden Route – eine der schönsten Reiserouten Afrikas. Hier erleben Sie Natur hautnah: Bei einer Safari begegnen Sie mit etwas Glück beeindruckenden Wildtieren und tauchen ein in die ursprüngliche Landschaft Südafrikas.
Auch Genuss und besondere Momente kommen nicht zu kurz. Freuen Sie sich auf kulinarische Erlebnisse und regionale Spezialitäten. Der Jahreswechsel wird dabei zum Höhepunkt Ihrer Reise: Bei einem festlichen Silvester-Dinner genießen Sie ein 15-Gänge-Menü, begleitet von stimmungsvoller Unterhaltung, und stoßen unter freiem Himmel bei angenehmen Temperaturen auf das neue Jahr an.
Diese Reise verbindet Sommerfeeling, beeindruckende Natur und besondere Erlebnisse zu einem Jahreswechsel, der alles andere als gewöhnlich ist.
- Frühbucherrabatt bis zum 31.08.26!
- Festliches 15-Gänge-Silvester-Dinner mit Live-Unterhaltung und Blick auf das Feuerwerk an der Waterfront in Kapstadt
- Spektakuläre Küstenfahrt entlang der Kap-Halbinsel mit Cape Point und Chapman’s Peak Drive
- Safari-Erlebnis und Natur pur entlang der Garden Route
Programm
1. Tag: Anreise - Kirstenbosch (Botanischer Garten) - Dinner mit 14-Gänge Menü
Heute fliegen Sie gemeinsam mit Ihrer SZ-Reisebegleitung nach Kapstadt. Nach der Ankunft werden Sie bereits am Flughafen herzlich empfangen und zu Ihrem Hotel gebracht, wo Sie die kommenden 3 Nächte verbringen.
Am Nachmittag unternehmen Sie einen ersten Ausflug in die beeindruckende Natur Südafrikas. Im berühmten Kirstenbosch Botanical Garden, malerisch an den Hängen des Tafelbergs gelegen, spazieren Sie durch eine der schönsten Gartenanlagen der Welt. Ein besonderes Erlebnis ist der geschwungene Baumwipfelpfad „Boomslang“, der Sie durch die Baumkronen führt und herrliche Ausblicke auf die umliegende Landschaft eröffnet.
Bereits am ersten Abend erwartet Sie ein echtes Highlight: Im bekannten Gold Restaurant genießen Sie ein außergewöhnliches 14-Gänge-Menü mit Spezialitäten aus verschiedenen Regionen Afrikas. Die Gerichte werden begleitet von spannenden Erklärungen sowie mitreißender Musik, Tanz und Trommelklängen. Wer möchte, kann selbst aktiv werden und beim Trommeln Teil dieses besonderen Abends werden.
Im Anschluss Rückfahrt zum Hotel.
2. Tag: Kap der Guten Hoffnung - eindrucksvolle Küstenlandschaft
3. Tag: Weinregion mit Weinverkostung - Silvesterdinner
4. Tag: Fahrt nach Oudtshoorn - Safari-Abenteuer
5. Tag: Cango Caves - Straußenfarm - Fahrt nach Knysna
6. Tag: Fähre zum Featherbed Nature Reserve - Wanderung mit Mittagsbuffet unter freiem Himmel
7. Tag: Elefanten hautnah - genussvolles Dinner
8. Tag: Hermanus - Rückkehr nach Kapstadt
9. Tag: Rückflug
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Kapstadt und zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen
- Fahrt im Reisebus während der Rundreise
Hotels & Verpflegung
- 4 Übernachtungen im 4*-Hotel in Kapstadt
- 1 Übernachtung im 4*-Buffelsdrift Game Lodge in Oudtshoorn
- 3 Übernachtungen in 4*-Hotel in Knysna
- 8x Frühstück
- 4x Mittagessen, teilw. als Picknick
- 3x Abendessen
- 1x 15-Gänge-Silvester-Dinner im Restaurant in Kapstadt
Ausflüge & Besichtigungen
- Ausflüge: Kap-Halbinsel mit Kap der Guten Hoffnung und Cape Point; Küstenfahrt entlang der Atlantikküste mit Sea Point, Clifton und Camps Bay; Fahrt über den Chapman’s Peak Drive; Fahrt entlang der Garden Route; Ausflug nach Hermanus mit Möglichkeit zur Walbeobachtung; Halbtägiger Ausflug in die Weinregion mit Verkostungen
- Besichtigungen und Eintritte: Kirstenbosch Botanical Garden; Cango Caves; Straußenfarm in Oudtshoorn; Knysna Elephant Park; Featherbed Nature Reserve mit geführter Wanderung
- Safari im Geländewagen in der Buffelsdrift Game Lodge
- Seilbahnfahrt am Cape Point
- Fährüberfahrt zum Featherbed Nature Reserve
Zusätzlich inklusive
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- Örtliche Reiseleitung: 1.-9. Tag
- sz-Reisebegleitung
Zielland
Südafrika
Allgemeine Informationen
| Kontinent: | Afrika |
| Hauptstadt: | Kapstadt, Pretoria, Bloemfontein |
| National- und Amtssprache: | Afrikaans, Englisch |
| Währungscode: | ZAR |
| Internationale Vorwahl: | +27 |
| Polizei: | 10111 |
| Notarzt: | 10111 |
| Zeitverschiebung: | UTC +2 |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ D, Typ M, Typ N |
Essen & Trinken
Essen
- Die Südafrikanische Küche wurde auf Grund der Vergangenheit durch die Niederlande, Indonesien, Indien und Großbritannien geprägt
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Fisch, Mais, Sorghum, Süßkartoffeln und Kürbisse. Hinzu kommen Gewürze wie Curry, Pfeffer, Kurkuma und Muskatnuss
Landestypische Gerichte
- Bobotie → Auflauf aus Hackfleisch mit Rosinen, getrockneten Aprikosen, Mandeln und Zwiebeln. Überbacken wird dieser mit Eiern und Milch im Ofen. Dazu wird meistens Reis serviert
- Braai → bedeutet im Allgemeinen das Grillen. Gegrillt werden Fleischstücke aus Schwein, Rind und Hammel sowie südafrikanische Grillwürste. Dazu wird meistens Kartoffelsalat, Toast oder Paap (Püree aus Maismehl) serviert
- Biltong → luftgetrocknetes Fleisch zum Knabbern
- Bredie → Eintopf mit Gemüse und Lamm, Hühnchen oder Fleisch
- Meat Pies → Pasteten mit Fleisch
- Pap en sous → Maisbrei mit Tomaten-Zwiebel-Soße
- Filled Gem Squash → Kürbis gefüllt mit Mais und Käse
- Melkert → Milchkuchen mit Blätterteigboden und Eiweiß-Zimt-Soufflé
- Oliekoek → süßes fettiges Gebäck, oft in Kombination mit Sirup
- Ouma Rusks → eine Art Zwieback, welches gerne in warme Getränke getaucht wird
Getränke
- Alkohol wird in Südafrika nur in lizenzierten Bars und Restaurants ausgeschenkt
- Alkohol ist nur in lizenzierten Bottle Shops verfügbar
- Sundowner ist Südafrikas meist zelebriertetes Ritual → Treffpunkt mit Freunden und Picknickkorb an einem schönen Aussichtspunkt, dort wird Wein und Bier getrunken
- In vielen Restaurants ist es möglich, seinen eigenen Wein mit zu bringen, dafür wird dann ein Korkgeld bezahlt
- Weine aus eigenem Anbau
- Castle, Windhoek, Amstel, Heineken → beliebteste Biersorten
- Cola Brandy
- Springbock → Mix aus Amarulalikör und Pfefferminzschnaps
- Amarula → Creme-Likör
- Cider → kohlensäurehaltiges Apfelwein-Getränk
- Rooibos-Tee
- Apple- oder Grapetizer → Apfel- oder Traubenschorle
- Sparletta Cream Soda → grüne Limonade mit Vanillegeschmack
- Twist → Limonade mit Fruchtgeschmack
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Fortbewegung
Infrastruktur
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Der öffentliche Fernverkehr funktioniert gut
- Bus- und Zugverbindungen sind vorhanden
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,5
- Wenn Sie von der Polizei angehalten werden und eine Barzahlung verlangt wird, rufen Sie bei der südafrikanischen Korruption Hotline an unter: 0800 00 28 7
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Gepflogenheiten
- Als Begrüßungsformel wird häufig “How are you?” genutzt
- Während eines Gespräches sollten Südafrikaner nicht nach Konflikten oder Unterschieden der Gesellschaft gefragt werden, da diese Vergangenheit noch nicht gut verarbeitet ist
- In unterschiedlichsten Situationen werden kleine Dienstleistungen geboten, sei es beim Tanken oder auf dem Parkplatz, diese Hilfen können mit einem kleinen Trinkgeld von 2-5 ZAR entlohnt werden
Trinkgelder
| Restaurant: | 10% |
| Hotel: | Gepäckservice: 3 ZAR pro Koffer Zimmerservice: 10 ZAR |
| Taxi: | 10% |
Hilfe der Botschaft während Auslandsaufenthalten
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Medizinische Versorgung
- Die medizinische Versorgung ist gut
- Im privaten Sektor ist die medizinische Versorgung auf europäischem Niveau
- In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung nicht immer gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Rechtliche Besonderheiten
- Nacktbaden ist verboten
- Das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten ist verboten. Dies kann zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren führen. Dies gilt auch für die ungenehmigte Ausfuhr geschützter Pflanzen und Tiere
Länder-Information
Ausführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie hier.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Gut zu Fuß:
Bei dieser Reise werden u.a. längere Strecken gelaufen. Sie sollten also "gut zu Fuß" sein. Wir empfehlen Ihnen außerdem bequeme und feste Schuhe für diese Ausflüge.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von der örtlichen Kategorie abweichen kann. Je nach Reiseland kann es landestypische Unterschiede bei Hotelbewertungen geben.
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis zu den Ausflügen:
Hinweis zum Reisepass
Bitte stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie spätestens 10 Wochen vor Antritt der Reise über einen gültigen Reisepass verfügen, von dem Sie uns eine Passkopie zukommen lassen können.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Silvester in Südafrika
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 15
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und wählen Sie die gewünschte Versicherung aus.
Wir werden Sie vor der Buchung zu den Konditionen beraten.
Hier finden Sie vorab eine aktuelle Tarifübersicht.
Die Versicherungskosten sind abhängig vom Reisepreis pro Person. Bei Versicherungskosten über 200 € pro Person müssen Reisekunden seit Februar 2018 den gewünschten Reiseschutz direkt bei der ERGO buchen. Nach Abschluss der Reisebuchung können Sie hier Ihre Versicherung hinzubuchen.

